Der Nachweis der Schwimmfertigkeit für das Deutsche Sportabzeichen ist auf fünf Jahre begrenzt und bezieht sich auf das Ausstellungsjahr. Das Jahr des letzten Schwimmnachweises ist auf der Prüfkarte vermerkt. Der Nachweis kann rückwirkend (vom laufenden Jahr) fünf Jahre anerkannt werden, bei Vorlage einer Bescheinigung (DSA-Urkunde oder Prüfkarte). Für das Deutsche Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche genügt eineinmaliger Nachweis, der rückwirkend vorgelegt werden kann.
Einleitend gleich eine erfreuliche Nachricht für Euch.
Der DSV 90 e.V. übernimmt die Kosten, die im Prozedere zum Erhalt desSportabzeichens entstehen.
Bereits vorhandene gültige Nachweise gemäß „Nachweis der Schwimmfähig-keit/Variante 3“ könnt Ihr am 28. Oktober 2014 von 16:00 – 20:00Uhr in unserer Geschäftsstelle vorlegen.
Vereinsmitglieder geben diese bitte Ihrem Trainer/Abteilungsleiter.
Wir leiten Eure Prüfkarten an die zuständige Stelle weiter. Nach Eintreffen Eurer Abzeichen und Urkunde von der Prüfstelle informieren wir Euch an gleicher Stelle und über die Ostseezeitung.
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